Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen. Neben den gesetzlichen gehören auch freiwillige Prüfungen in unser Leistungsportfolio. Als Wirtschaftsprüfer fühlen wir uns der betriebswirtschaftlichen Inaugenscheinnahme verpflichtet – von Lageberichten und Jahresabschlüssen über die Prüfungen bei Gründung und Umwandlungen bis hin zu Sanierungskonzepten und Sonderbilanzen. Dadurch legen wir Chancen und Risiken Ihres Unternehmens offen, zeigen Optimierungspotential auf und stärken so Ihr Unternehmen für die Zukunft. Die Aufgaben der Wirtschaftsprüfung und den damit verbundenen Vorbehaltsaufgaben werden von der Hanseatischen Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.

Wirtschaftsprüfung – wir sind der richtige Partner

Die Wirtschaftsprüfung umfasst ein Aufgabenspektrum von hoher Komplexität und erfordert hohe Qualität – sowohl bei der Umsetzung als auch bei den eingesetzten Prüfungsteams. Wir kontrollieren nicht nur, ob Ihr Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss und Ihr Rechnungswesen formell und inhaltlich richtig sind. Wir verstehen uns als ganzheitliche Berater. Zum Beispiel nehmen wir auch eine kritische Analyse des Beleg- und Berichtswesens sowie der Organisation der Arbeitsabläufe vor. Bei uns profitieren Sie von fachübergreifendem Know-how, umfassende Expertise, langjähriger Erfahrung und hohen Qualitätsstandards.

Wirtschaftsprüfung – gesicherte Qualität

Dafür unterziehen wir uns regelmäßig Überprüfungen nach dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz und setzen fundierte Qualitätssicherungssysteme ein. Dazu gehört auch, dass wir zur Sicherung exzellenter Ergebnisse die hochwertige und anerkannte Prüfungssoftware der DATEV verwenden. Ihre Wirtschaftsprüfung planen wir übrigens in enger Abstimmung mit Ihnen, denn wir legen Wert auf eine mandantenorientierte, zeitlich fokussierte und effiziente Durchführung. Danach bleiben wir auf Ihren Wunsch hin gerne mit Ihnen im Gespräch. Dadurch werden bilanzielle Fragen rechtzeitig erkannt und gelöst.

Wirtschaftsprüfung – gesetzliche Prüfungen

  • Jahresabschlussprüfungen
  • Gesetzliche Sonderprüfungen
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
  • Prüfung bei Gründung und Kapitalerhöhung
  • Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Wirtschaftsprüfung – freiwillige Prüfungen

  • Due-Diligence-Prüfung
  • Prüfungen von der Sonderbilanzen
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Prüfung von Risikomanagement- und Überwachungssystemen

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